Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist der oberste Entscheidungsträger der Stiftung. Er überwacht die Wahrung des Stiftungszweckes und unterstützt den Leitenden Ausschuss und die Geschäftsführung.
Rat der
Kooperationspartner
Der Rat der Kooperationspartner besteht aus Vertretern der mit der Stiftung durch Kooperationsvereinbarung verbundenen Organisationen. Er tritt ordentlicherweise einmal jährlich zusammen. Die Einberufung erfolgt in der Regel durch den Leitenden Ausschuss.